Von der Kostenschätzung zur Vergabe

Struktur und Orientierung im Projektverlauf

Kostenschätzung, Honorarermittlung und Vergabe sind eng miteinander verknüpft. Öffentliche Auftraggeber sehen sich häufig mit Fragen konfrontiert wie: 

  • Welche Kosten sind Grundlage der Honorarermittlung? 
  • Welche Leistungen gehören zum Grundleistungsumfang? 
  • Wann liegen besondere Leistungen vor? 
  • Wie wirkt sich das auf Vergabe und Beauftragung aus? 

  

Kostenschätzungen als Grundlage weiterer Entscheidungen 

Frühe Kostenermittlungen bilden die Basis für politische Beschlüsse, Haushaltsanmeldungen, Förderanträge und die Vorbereitung von Vergabeverfahren. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Details feststehen, kommt der Struktur der Kostenschätzung eine zentrale Bedeutung zu. 

In der Praxis orientieren sich diese frühen Kostenansätze in der Regel an der DIN 276. Sie dienen nicht nur der internen Entscheidungsfindung, sondern bilden zugleich die Grundlage für die spätere Honorarermittlung nach HOAI. Umso wichtiger ist es, die Kostengliederung nachvollziehbar aufzubauen und fortzuschreiben, sobald sich der Planungsstand weiterentwickelt. 

  

Die HOAI als Rahmen für die Honorarermittlung 

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellt für öffentliche Auftraggeber einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Vergütung von Planungsleistungen dar. Das Honorar ergibt sich dabei im Wesentlichen aus drei Komponenten: 

  • den anrechenbaren Kosten, 
  • dem jeweiligen Leistungsbild (z. B. Objektplanung, Fachplanung), 
  • sowie den beauftragten Leistungsphasen. 

Die anrechenbaren Kosten werden dabei aus den Kosten der DIN 276 abgeleitet, jedoch nicht vollständig deckungsgleich übernommen. Bereits hier entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, etwa bei der Zuordnung einzelner Kosten oder bei Abgrenzungsfragen. Eine frühzeitige und saubere Herleitung schafft Transparenz und vermeidet spätere Diskussionen. 

  

Grundleistungen und besondere Leistungen richtig einordnen 

Ein häufiger Unsicherheitsfaktor ist die Abgrenzung zwischen: 

Grundleistungen, die regulär mit den Leistungsphasen abgegolten sind, 

und Besonderen Leistungen, die gesondert zu definieren und zu beauftragen sind. 

Diese Unterscheidung ist nicht nur honorarrelevant, sondern beeinflusst auch Leistungsbeschreibungen, Angebotsvergleiche und den Umgang mit späteren Nachträgen. 

  

Schnittstellen im Blick behalten 

Gerade an den Übergängen zwischen Kostenschätzung, Vergabe der Planungsleistungen und Vergabe der Bauleistungen entstehen häufig Rückfragen und Klärungsbedarfe. Änderungen im Kostenrahmen, Anpassungen des Leistungsumfangs oder Förderauflagen wirken sich unmittelbar auf Honorar- und Vergabefragen aus. Erfahrungsgemäß lassen sich viele dieser Punkte vermeiden, wenn Kosten, Leistungen und Vergabestruktur frühzeitig ganzheitlich betrachtet werden. 

  

Orientierung durch strukturierte Begleitung 

In der Praxis unterstützen wir öffentliche Auftraggeber dabei, Kosten, Leistungen und Vergabestruktur sinnvoll miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, belastbare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen, Vergabeverfahren transparent vorzubereiten und spätere Korrekturen zu vermeiden. 

  

Fazit 

Der Weg von der Kostenschätzung zur Vergabe erfordert Struktur, Übersicht und ein gutes Verständnis der Zusammenhänge zwischen Kosten, Leistungen und Honorar. Wer die Systematik der HOAI frühzeitig berücksichtigt und Grundleistungen, besondere Leistungen sowie Vergabestrategie zusammen denkt, schafft Sicherheit für den gesamten Projektverlauf.

 

abakus – Gesellschaft für Vergaberecht mbH ist Ihr Spezialist für die rechtssichere Vergabe von Planungsleistungen im öffentlichen Sektor. Frau Prettl verbindet vergaberechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für HOAIStrukturen, Planungsmärkte und Projektabläufe. 

Von der strategischen Wahl des Vergabeverfahrens über Losbildung, Eignungs und Zuschlagskriterien bis zur klaren Abgrenzung von Grundleistungen und besonderen Leistungen begleitet Frau Prettl öffentliche Auftraggeber praxisnah, nachvollziehbar und konform zu VgV, UVgO und HOAI. 

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