Wie erstellt man eine herstellerneutrale Ausschreibung? 

Herstellerneutralität als Grundprinzip bei Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen 

Die kommunale Beschaffung von Fahrzeugen wie Müllsammelfahrzeugen, Winterdienstfahrzeugen, Mähfahrzeugen oder speziellen Arbeitsgeräten wie Großkehrmaschinen, Minibagger, Gabelstapler oder Hubarbeitsbühne ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Einkaufs. Dabei stehen Kommunen vor der Herausforderung, die benötigten komplexen technischen Anforderungen zu definieren - und gleichzeitig eine effiziente und rechtssichere Vergabe sicherzustellen. Der Schlüssel dazu liegt in einer herstellerneutralen Ausschreibung, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den praktischen Bedürfnissen gerecht wird. 

 

Rechtlicher Rahmen und Verfahren 

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt dem Vergaberecht, das Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit fordert. Je nach Auftragswert und Komplexität kommen unterschiedliche Vergabeverfahren zum Einsatz. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Nationalen Ausschreibung bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte und einer EU Ausschreibung bei Überschreitung der Schwellenwerte. 

Die Wahl des Verfahrens ist Teil der strategischen Vergabeplanung und sollte im Rahmen eines strukturierten Projektmanagements erfolgen. 

 

Herstellerneutralität als Grundprinzip 

Eine Ausschreibung, z.B. eine Öffentliche Ausschreibung oder ein Offenes Verfahren, muss herstellerneutral erfolgen. Das bedeutet: Es dürfen keine konkreten Marken, Modelle oder Hersteller genannt werden. Stattdessen muss die Ausschreibung durch eine exakte Beschreibung der technischen Funktionalität erfolgen. Ziel ist es, die gewünschten Eigenschaften des Fahrzeugs zu definieren, ohne einzelne Anbieter zu benennen. Die fahrzeugneutrale Ausschreibung kommunaler Technik ist ein anspruchsvoller Prozess, der rechtliche, technische und organisatorische Aspekte vereint. Wie kann es aber gelingen, herstellerneutral auszuschreiben und trotzdem am Ende das gewünschte Fahrzeug einzukaufen, das tatsächlich die Anforderungen im Alltag erfüllt? 

 

Das Leistungsverzeichnis als Herzstück 

Das Leistungsverzeichnis ist das zentrale Dokument der Ausschreibung. Es enthält die technische Beschreibung des Fahrzeugs sowie die Leistungskriterien, Merkmale und deren Gewichtung. Eine präzise und funktionale Beschreibung ist entscheidend, um die Ausschreibung rechtssicher und marktgerecht zu gestalten. Es kann für öffentliche Auftraggeber hilfreich sein, externe Dienstleister zur Ausschreibungsunterstützung hinzuzuziehen, um dadurch entsprechende Erfahrung in der Ausformulierung und Ausarbeitung einzukaufen. 

Beispiele für funktionale Beschreibungen: 

Müllsammelfahrzeug: „Fahrzeug zur Sammlung von Hausmüll mit automatisierter Beladung, geeignet für Behältergrößen von 120 bis 1100 Litern, Ladevolumen mindestens 16 m³.“ 

Winterdienstfahrzeug: „Fahrzeug mit Allradantrieb, geeignet für Schneeräumung auf kommunalen Straßen, Anbaumöglichkeit für Räumschild und Streuer, Mindestleistung 120 kW.“ 

Mähfahrzeug: „Fahrzeug zur Grünflächenpflege mit Frontmähwerk, geeignet für kommunale Parkanlagen, Wendekreis unter 5 m.“ 

Feuerwehrfahrzeug: „Einsatzfahrzeug mit Löschtechnik, geeignet für kommunale Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung, mit mindestens 1000 Liter Löschwassertank.“ 

Mannschaftswagen: „Fahrzeug zur Beförderung von mindestens sechs Personen mit Stauraum für Ausrüstung, zulässiges Gesamtgewicht max. 3,5 t.“ 

Diese funktionale kurze Beschreibung des Beschaffungsgegenstands ist jedoch erst der Anfang. Unterhalb dieser Beschreibung müssen weitere Rahmenbedingungen detailliert aufgeführt werden - wichtig ist, dass diese vereinbar mit dem Bietermarkt sind. Dies kann am Ende einer Vorbereitung eines Leistungsverzeichnisses bedeuten, dass für z.B. das obige Müllsammelfahrzeug bis zu 60 einzelne Kriterien ausformuliert werden müssen. 

 

Sorgfältige Gewichtung von Kriterien 

Ein weiterer zentraler Aspekt ist das sorgfältige Abwägen der Gewichtung von preislichen und qualitativen Kriterien. Während der Preis ein wichtiges Bewertungskriterium bleibt, dürfen qualitative Anforderungen nicht untergeordnet werden. Eine ausgewogene Gewichtung kann sicherstellen, dass das wirtschaftlichste und zugleich technisch geeignete Angebot den Zuschlag erhält. Die Gewichtung muss transparent und nachvollziehbar sein, um eine objektive Bewertung zu ermöglichen und spätere Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. 

 

Komplexität managen: Experten und Unterstützungsleistungen 

Die Erstellung einer herstellerneutralen Ausschreibung ist oft komplex und erfordert tiefgehende Kenntnisse in Technik, Recht und den Bietermarkt. Daher empfiehlt sich die Einbindung von Experten, Beratern, Spezialisten oder Dienstleistern, die auf die öffentliche Beschaffung spezialisiert sind und entsprechende Referenzen und Erfahrungswerte aufweisen können. 

Diese bieten Unterstützungsdienstleistungen wie: 

Erstellung des Leistungsverzeichnisses 

Beratung zur technischen Beschreibung und Bewertungssystematik 

Unterstützung bei der Wahl des Vergabeverfahrens 

Begleitung im Projektmanagement und in der Vergabeplanung 

Sicherstellung einer vergaberechtskonformen Vergabe (in Zusammenarbeit mit einer zur Rechtsberatung befugten Person) 

Eine professionelle Ausschreibungsberatung hilft, typische Fehler zu vermeiden und die Ausschreibung rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Ziel ist eine Ausschreibung, die den Anforderungen des Vergaberechts entspricht, den Wettbewerb fördert und eine wirtschaftliche Beschaffung sicherstellt – und vor allem am Ende das Fahrzeug liefert, das alle Anforderungen erfüllt! 

 

abakus – Gesellschaft für Vergaberecht mbH ist Ihr Spezialist für die rechtssichere Vergabe von Kommunaltechnik im öffentlichen Sektor.
Frau Prettl verbindet vergaberechtliche Expertise mit einem tiefen fachlichen Verständnis für kommunale Fahrzeuge, Geräte und technische Systeme sowie die relevanten Beschaffungsmärkte.

Von der vergaberechtlichen Strukturierung über die wirtschaftliche und fachliche Ausgestaltung der Vergabe bis zur rechtssicheren Vertragsgestaltung begleite Frau Prettl öffentliche Auftraggeber praxisnah, marktgerecht und konform zu VgV, UVgO und UfAB 2018.

Ihr Mehrwert:
Rechtssicherheit, wirtschaftlich tragfähige Beschaffungsmodelle und Vergabeverfahren, die am Markt funktionieren.

©Copyright 2026 bei der abakus - Gesellschaft für Vergaberecht mbH. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.